Kulturstiftung Liechtenstein
Die Kulturstiftung Liechtenstein ist seit dem 1. Januar 2008 für die Förderung der kulturellen Tätigkeiten von Personen in den Bereichen Literatur, Musik, darstellende und bildende Kunst, audiovisuelle Medien sowie Heimat- und Brauchtumspflege zuständig. Als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben in der Kulturförderung, führt Projekte und Veranstaltungen durch und betreibt kulturelle Einrichtungen.

Die staatliche Kulturförderung in Liechtenstein wurde 1964 ins Leben gerufen und von dem damaligen Kultur- und Jugendbeirat verwaltet. Von 1979 bis 2007 war der Kulturbeirat der Liechtensteinischen Regierung dafür verantwortlich.

Kulturstiftung Gesetz 2007, 2009.pdf
Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG.pdf
Kulturförderungsgesetz 2007, 2009.pdf