Werkbeitrag

Mit einem Werkbeitrag werden künstlerisch oder landeskundlich überzeugende, eigenständige und realisierbare Werke (Produkte) von landesweiter Bedeutung gefördert. Auch Grundlagenrecherchen können mit diesem Förderinstrument gefördert werden. Werkbeiträge werden an Kulturschaffende und -forschende ausgerichtet, die über Entwicklungspotenzial in ihrer Tätigkeit verfügen und einen konkreten Plan für ein Werk/Projekt vorlegen.

Bei Interesse für einen Werkbeitrag wird eine Beratung durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle empfohlen.

Förderberechtigung, Einreich- und Abgabefristen, Leitfaden zur Konzepterstellung und Vorgangsweise sind unter Antragstellung beschrieben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Konzept zum Projekt/Werk gemäss Leitfaden 
    – kann Recherchen zu einem künstlerischen Thema beinhalten
    – kann Reflexion zur künstlerischen Praxis beinhalten, evtl. Verortung im Diskurs
  • Budget (Ein- und Ausgaben), welches grobe Angaben zu den Lebenshaltungskosten und weiteren Aufwendungen enthält.
  • Finanzierungsplan (Eigen- und Drittleistungen)
  • Biographie mit Angaben über die künstlerische Ausbildung und Tätigkeit
  • Dokumentation des bisherigen Schaffens
  • Zeitplan

optionale Unterlagen, je nach Werk

  • Exposé bei (ca. 30 Seiten)
  • Offerten
  • Mediendossier (ausgewählte Beiträge)

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.