Antragstellung

  1. Förderberechtigung

    Förderberechtigt sind Personen und private Organisationen in den Bereichen Literatur, Musik, Darstellende und Bildende Kunst, Audiovisuelle Medien sowie Volkskultur und Landeskunde.

    Die Projekte müssen für das Land von Bedeutung sein (Liechtensteinbezug) und anerkannten Qualitätskriterien entsprechen. Antragsteller*innen besitzen die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft oder sind in Liechtenstein wohnhaft.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung.  Die staatliche Kulturförderung ist gegenüber anderen öffentlichen oder privaten Förderungen subsidiär.

    Gesetze, Reglemente, Leitbild und Förderstrategie erörtern die Grundsätze.

  2. Einreichfrist

    Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Projektbeginn bei der Kulturstiftung Liechtenstein eingegangen sein. Andernfalls ist eine Behandlung durch den Stiftungsrat per Gesetz nicht mehr möglich.

  3. Abgabefristen

    Damit der vollständige Antrag an der nächsten Stiftungsratssitzung behandelt werden kann, beachten Sie bitte die monatlichen Abgabefristen.

    Freitag, 05.01.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 29.01.2024
    Freitag, 02.02.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 26.02.2024
    Freitag, 01.03.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 25.03.2024
    Freitag, 29.03.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 22.04.2024
    Freitag, 03.05.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 27.05.2024
    Freitag, 07.06.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 01.07.2024
    Freitag, 09.08.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 02.09.2024
    Freitag, 13.09.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 07.10.2024
    Freitag, 18.10.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 11.11.2024
    Freitag, 15.11.2024 für die Stiftungsratssitzung vom Montag, 09.12.2024

  4. Leitfaden zur Konzepterstellung

    Anträge auf Förderbeiträge sind möglichst früh, jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes bzw. des Vorhabens oder der Fortbildung bei der Kulturstiftung Liechtenstein schriftlich in ausführlich begründeter und dokumentierter Form einzureichen. Je nach Vorhaben kann ein Konzept oder Exposé unterschiedlich gestaltet sein.

    Umfassende Projekte, Werkbeitrag- und Werkjahranträge sollten vorab mit den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle besprochen werden.

    Reichen die vorgelegten Unterlagen und Belege zur abschliessenden Beurteilung und Entscheidung über einen Antrag nicht aus, kann die Kulturstiftung Liechtenstein dem Antragssteller die Ergänzung derselben auftragen. Werden diese nicht innert einer vereinbarten Frist nachgereicht, kann dies zur Zurückweisung des Antrags führen. Unvollständige Anträge werden vom Stiftungsrat nicht behandelt.

    Mit dem verpflichtenden Antragsformular sind folgende Unterlagen – entsprechend dem Vorhaben – einzureichen, wobei die folgenden Themenbereiche nicht bei jedem Vorhaben gleich gewichtet werden müssen. Anträge wirken nicht aufgrund einer Vielzahl von Unterlagen, sondern aufgrund ihres Gehalts – „Weniger ist oft mehr“.

    Beilagen Projekt- oder Fortbildungsbeiträge
    siehe Förderungsreglement unter 2.2.4.1. Anträge:

      1. a) Name des Projektes oder Arbeitstitel
      2. b) Typisierung der Förderung (Projektbeitrag, Druckkostenbeitrag, Werkbeitrag, Werkjahr, Weiterbildungsbeitrag, Reisekostenzuschuss, Leistungsvereinbarung, Jahresbeitrag, Kooperation)
      3. c) Zeitplan und wichtige Termine
      4. d) Ort und Datum der Realisation
      5. e) Beteiligungen, Kooperationen oder Partnerschaften
        1. Einsatz technischer Hilfsmittel
      6. f) Gewünschter Förderbetrag
      7. g) Liechtensteinbezug
    1. Beispielsweise bei Fortbildungen zusätzlich:
        1. Anmeldebestätigung mit Informationen über Fortbildung und die Fortbildungsinstitution
    2. Beispielsweise bei Publikationen zusätzlich:
        1. Inhaltsverzeichnis und Manuskriptauszug (20-30 Seiten)
          Layout-Entwurf
          Verlagsvertrag mit Verlagskalkulation
    3. Bei Juristischen Personen zusätzlich:
      1. a) Handelsregisterauszug
      2. b) Statuten
      3. c) Weitere Unterlagen wie bspw. die letzte Jahresrechnung (Bilanz- und Erfolgsrechnung) oder eine aktuelle Vermögensaufstellung, können verlangt werden.

    Konzept

      1. a) Motivation: Antrieb, Auslöser, Beweggründe
      2. b) Idee: Skizzierung der Entstehungsgeschichte oder Vorgeschichte
      3. c) Konzept: Beschreibung des Projektes
      4. d) Form: Welche gestalterischen oder künstlerischen Mittel werden verwendet? Warum diese und nicht andere?
      5. e) Realisierung: Welche Strategien werden verfolgt, welche Partnerschaften eingegangen …?
      6. f) Intention: Ziele – eigene Erwartungen, Ansprüche, Erfolgskriterien und Überlegungen zur Öffentlichkeit (Bezug Publikum), angestrebte Wirkung

    Budget und Finanzierungsplan

      1. a) Auflistung der geplanten Einnahmen und Ausgaben (inkl. Kostenvoranschläge)
      2. b) Finanzierungsplan mit erwarteten Beiträgen anderer Institutionen oder Unternehmen (Liste)
      3. c) Angefragte Förderbeiträge, Sponsoring, definitiv zugesagte Beiträge
      4. d) Eigenleistungen der Antragsstellenden
      5. e) Bei juristischen Personen die letzte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung), Statuten, bei GmbH die Gesellschafter
      6. f) Erwünschter Beitrag von der Kulturstiftung Liechtenstein

    Dokumentation

      1. a) Kurzporträts der massgeblich am Projekt beteiligten Personen (Lebenslauf, Ausbildungen und Werdegang im Kulturbereich und speziell in der die Förderung beantragten Kultursparte)
      2. b) Angaben zu bisherigen Projekten/Werken, Werkbiographie (Leistungsnachweis im Kulturbereich und speziell in der die Förderung beantragten Kultursparte)
      3. c) Mediendossier (Beschränkung auf relevante Beiträge)

    Umfassende Projekt- und Fortbildungsanträge, insbesondere Werkbeitrags- und Werkjahranträge sollten vorab mit den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle besprochen werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

    Leitfaden als PDF

  5. Vorgangsweise
    1. 1. Förderform wählen. Unter dem jeweiligen Menüpunkt werden die notwendigen Unterlagen definiert.
    2. 2. Konzept und Beilagen gemäss Leitfaden erstellen.
    3. 3. Antragsformular ausfüllen und unterschreiben.
    4. 4. Antrag inkl. notwendige Unterlagen per Mail an info@kulturstiftung.li schicken. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    5. 5. Anträge mit den erforderlichen Begleitdokumenten (je nach Förderungsform), die fristgerecht (gem. Kulturförderungsgesetz vier Wochen vor Beginn eines Projektes) eingereicht wurden, werden von der Geschäftsstelle geprüft. Fehlende Informationen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er in der folgenden Stiftungsratssitzung behandelt. Unvollständige Anträge werden nicht behandelt.
    1. 6. Der Stiftungsrat entscheidet über die Anträge. Der Entscheid wird schriftlich zugestellt.
    2. 7. Gegen Entscheidungen der Kulturstiftung Liechtenstein ist das Rechtsmittel der Beschwerde an die Regierung möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Beschwerde kann sich nur gegen rechtswidriges Vorgehen und Erledigen oder gegen aktenwidrige oder unrichtige Sachverhaltsfeststellungen richten. Sehen Sie dazu das Kulturförderungsgesetz ein.

Die Antragsformulare finden Sie bei den Förderformen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.