Kulturförderung
Grundsätzlich wird die staatliche Kulturförderung in Liechtenstein im Kulturförderungsgesetz geregelt.
Allgemeine Fördergrundsätze (Art. 3)
Die staatliche Kulturförderung achtet die Unabhängigkeit, Freiheit und Vielfalt der kulturellen Tätigkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf staatliche Kulturförderung. Die staatliche Kulturförderung ist gegenüber anderen öffentlichen oder privaten Förderungen subsidiär.
Förderungsberechtigung (Art. 4)
Gefördert werden Personen und private Organisationen in den Bereichen:
– Literatur
– Musik
– Darstellende Kunst
– Bildende Kunst
– Audiovisuelle Medien
– Heimat- und Brauchtumspflege (Volkskultur und Landeskunde)
Förderungsformen (Art. 5)
Die Fördertätigkeit der Kulturstiftung Liechtenstein erfolgt durch Förderbeiträge für kulturelle Projekte und Fortbildungen sowie in Form von Beratung, Werkjahrstipendien, Ankäufen, Förder- und Anerkennungsgaben und Leistungsvereinbarungen. Mit den sogenannten Eigenen Projekten kann die Kulturstiftung Schwerpunkte setzen, kulturelle Einrichtungen betreiben und Plattformen für Kulturschaffende lancieren.
Förderbeiträge (Art. 6)
Geförderte kulturelle Projekte müssen für das Land von Bedeutung sein (Liechtensteinbezug) und anerkannten Qualitätskriterien entsprechen. Antragstellende besitzen die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft oder sind in Liechtenstein wohnhaft.
Höhe der Förderbeiträge (Art. 7)
Die Höhe einer möglichen Förderung soll grundsätzlich die Hälfte der Gesamtkosten des Projekts oder der Fortbildung nicht übersteigen. Dabei handelt es sich um eine Obergrenze der möglichen Förderung. Es besteht keinerlei Anspruch auf Förderung bis zu dieser Grenze. Vielmehr ist die jeweilige Förderung unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags an die staatliche Kulturförderung und aller Umstände des Antrags sowie der vorhandenen Budgetmittel der Kulturstiftung zu bemessen.
Förderentscheide (Art. 9)
Die Entscheidungen werden von einem fünf- bis siebenköpfigen Stiftungsrat getroffen. Der Stiftungsrat hat die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und auf die vom Landtag genehmigten Budgetmittel zu achten.
Gesetze, Reglemente, Leitbild und Förderstrategie erörtern die Grundlagen.