Fortbildung

Die Fortbildung soll – nach einer Grundausbildung in der jeweiligen Kulturgattung – der individuellen Entwicklung in dem ausgeübten kulturellen Tätigkeitsfeld dienen und damit in der Folge auch ihren Niederschlag in der weiteren Tätigkeit finden. Fortbildungen können in Form von Stipendien, Atelieraufenthalten, Kursen oder Mentoraten vergeben werden, die im Zusammenhang mit der ausgeübten kulturellen Tätigkeit stehen und für die individuelle Fortentwicklung des Kulturschaffenden Erfolg versprechend sind.

Die vom Kulturförderungsgesetz genannte Fortbildung entspricht nicht einer allgemeinen Weiterbildung im Sinne von Erwachsenenbildung, da diese in einem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen muss.

Förderberechtigung, Einreich- und Abgabefristen, Leitfaden zur Konzepterstellung und Vorgangsweise sind unter Antragstellung beschrieben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Konzept (siehe Leitfaden zur Konzepterstellung)
  • Budget (Ein- und Ausgaben) mit Offerten
  • Finanzierungsplan (Eigen- und Drittleistungen)
  • Zeitplan
  • Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang des Antragstellers
  • Referenzen, Pressespiegel, etc.

Bei Fortbildungen zusätzlich:

  • Anmeldebestätigung
  • Informationen über die Fortbildung
  • Informationen über die Fortbildungsinstitution

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.