Stiftung

Seit 1. Januar 2008 ist die Kulturstiftung Liechtenstein für die Förderung der kulturellen Tätigkeiten von Personen und privaten Organisationen in den Bereichen Literatur, Musik, darstellende und bildende Kunst, audiovisuelle Medien sowie Volkskultur und Landeskunde zuständig. Als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben in der Kulturförderung, führt Projekte und Veranstaltungen durch und betreibt kulturelle Einrichtungen.

Die staatliche Kulturförderung wurde in Liechtenstein 1964 ins Leben gerufen und vom damaligen Kultur- und Jugendbeirat betreut. Von 1979 bis 2007 beriet ein Kulturbeirat die Liechtensteinische Regierung in Sachen Kulturförderung.