Jahresbeitrag bei bestehender Leistungsvereinbarung
Die Auszahlung des Jahresbeitrages erfolgt aufgrund eines Stiftungsratsbeschlusses nach Einreichung der in der Leistungsvereinbarung aufgeführten Dokumente und Prüfung durch die Kulturstiftung Liechtenstein.
Die jährliche Berichterstattung im Rahmen einer bestehenden Leistungsvereinbarung erfordert die Informierung der Kulturstiftung über relevante Veränderung in der Institution (neue Personen in tragenden Funktionen).
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- Jahresbericht
- revidierte Jahresrechnung
- Revisionsbericht
- Protokoll der Jahresversammlung
- aktuelles Budget und Finanzierungsplan
- Jahresplan der Aktivitäten
- aktuelle Mitgliederliste
- Kopie der unterzeichneten Statuten
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.